FACHBEGRIFFE & DEFINITIONEN

Glossar: Lohn, Gehalt & Entgeltrecht

Wichtige ökonomische, steuerliche und arbeitsrechtliche Fachbegriffe von Median über Entgelttransparenz bis Arbeitgeber-Brutto verständlich erklärt.

Statistik§ 11 Abs. 3 EntgTranspG

Median (50. Perzentil)

Der Wert, der eine geordnete Datenmenge genau in zwei Hälften teilt. 50 % der Beschäftigten verdienen weniger, 50 % verdienen mehr. Im Gegensatz zum arithmetischen Mittel ist der Median robust gegenüber extremen Ausreißern (z. B. Spitzengehälter des Managements).

StatistikDestatis Fachserie 16

Arithmetisches Mittel (Durchschnitt)

Die Summe aller Gehälter geteilt durch die Anzahl der Personen. Da wenige extrem hohe Einkommen den Durchschnitt stark nach oben ziehen, liegt das arithmetische Mittel in Deutschland in der Regel 10 bis 15 % über dem realen Median.

BerufssystematikBA KldB 2010

Klassifikation der Berufe (KldB 2010)

Das fünfstellige hierarchische System der Bundesagentur für Arbeit zur standardisierten Erfassung von Berufsfeldern, Anforderungsniveaus (Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte) und Tätigkeiten.

Arbeitsrecht§ 10 EntgTranspG

Auskunftsanspruch

Gesetzlicher Anspruch von Beschäftigten in Unternehmen mit in der Regel mehr als 200 Mitarbeitern auf Mitteilung des Medians des Entgelts einer mindestens 6 Personen umfassenden Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

StatistikVSE Methodik

Interquartilsabstand (IQR / P25 - P75)

Der Bereich zwischen dem 25. Perzentil (unteres Quartil) und dem 75. Perzentil (oberes Quartil). Er bildet die mittleren 50 % aller Arbeitnehmer ab und markiert den typischen Gehaltskorridor einer Branche.

ÖkonomieDestatis Verdienststatistik

Gender Pay Gap (bereinigt vs. unbereinigt)

Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht den Durchschnittslohn aller Frauen und Männer (in DE ca. 18 %). Der bereinigte Gender Pay Gap (ca. 6 %) rechnet strukturelle Unterschiede in Berufswahl, Branche, Beschäftigungsumfang und Qualifikation heraus.

Steuerrecht§ 8 Abs. 2 EStG

Geldwerter Vorteil & Sachbezug

Leistungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die nicht in Geld ausgezahlt werden (z. B. Firmenwagen, Jobticket, Verpflegungszuschüsse). Sachbezüge bis 50 Euro monatlich sind steuer- und sozialabgabenfrei.

Tarifrecht§ 3 TVG

Tarifbindung & Eingruppierung

Rechtliche Verpflichtung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an einen Tarifvertrag (z. B. TVöD, TV-L, IG Metall). Die Eingruppierung in Entgeltgruppen richtet sich streng nach den Merkmalen der ausgeübten Tätigkeit.

LohnbuchhaltungSGB IV & SGB V

Arbeitgeber-Brutto (Personalzusatzkosten)

Die Gesamtkosten des Arbeitgebers für einen Mitarbeiter. Es setzt sich aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers und den gesetzlichen Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung (ca. 20,5 %: KV, PV, RV, AV, U1, U2, Insolvenzgeldumlage) zusammen.

ArbeitsrechtArt. 157 AEUV · BAG 8 AZR 450/21

Entgeltgleichheitsgebot

Verfassungs- und europarechtlicher Grundsatz, wonach Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit Anspruch auf das gleiche Entgelt haben. Eine Besserbezahlung darf nicht allein mit individuellem Verhandlungsgeschick begründet werden.

Vergütungssysteme§ 611a BGB

Variable Vergütung (Bonus, Provision)

Erfolgs- oder leistungsabhängiger Gehaltsbestandteil, dessen Auszahlung an persönliche Zielvereinbarungen (MbO), Teamziele oder den Unternehmenserfolg gekoppelt ist.

Arbeitsrecht§ 307 BGB · BAG 5 AZR 517/09

Überstundenvergütung & Abgeltungsklauseln

Regelungen zur Bezahlung oder zum Freizeitausgleich geleisteter Mehrarbeit. Pauschale Klauseln wie 'Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten' sind nach BAG-Rechtsprechung bei Fachkräften ohne Spitzengehalt unwirksam.

Transparenz, Methodik & Datenherkunft

Datenstand: September 2026 (Basis: 2024/2025)
Amtliche PrimärquellenDatenbasis der Bundesagentur für Arbeit (Entgeltatlas, KldB 2010 5-Steller) und des Statistischen Bundesamtes (Destatis Verdiensterhebung nach VStatG).
Median-Standard nach EntgTranspGOrientierung am statistischen Median-Grundsatz (§ 11 Abs. 3 EntgTranspG). Rechner dient als externer Markt-Benchmark (kein innerbetrieblicher Auskunftsanspruch).
Statistische RobustheitFokussierung auf den Median (50. Perzentil) statt verzerrender Durchschnitte. Ausweisung interquartiler Bandbreiten (P25 - P75).
Wissenschaftliche Zitation (APA / Harvard Format)

"lohnvergleichsrechner.de Redaktion (2026). Glossar Lohnvergleich und Entgeltrecht: Fachbegriffe nach Destatis und Arbeitsrecht. Abgerufen von https://lohnvergleichsrechner.de/glossar (Datenstand: Destatis Verdiensterhebung & Bundesagentur für Arbeit Entgeltatlas)."

Primärquellen: Destatis VSE / Verdienststatistik (§ 12 VStatG)·BA Entgeltatlas KldB 2010